Betriebshaftpflicht (BHV) umfassende Deckungskonzepte für Selbstständige und Speditionen

Was ist bei einer Betriebshaftpflicht versichert?

Die Betriebshaftpflicht schützt die Interessen eines Unternehmens, wenn es durch seine betrieblichen Tätigkeiten einen ersatzpflichtigen Schaden an einer Sache oder Person verursacht.

Der Versicherer setzt sich mit dem Anspruchsteller auseinander und zahlt bei berechtigten Ansprüchen den entstandenen Schaden. Es wird auch Rechtshilfe geleistet, wenn Ansprüche nicht berechtigt sind und ggf. abgelehnt werden können. In der Betriebshaftpflicht ist die Privathaftpflicht eines Inhabers mitversichert (subsidiärer Einschluss). 

Mitversichert sind neben dem Einzelunternehmer bzw. der Trägergesellschaft die Personen, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten (§ 102 VVG) sowie alle übrigen Betriebsangehörigen (Mitarbeiter),  bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber. Mit der Absicherung der Haftungsrisiken der Mitarbeiter wird zugleich deren arbeitsrechtlichem Freistellungsanspruch Rechnung getragen. Nicht Gegenstand der BHV sind Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Mitversicherte oder von Mitversicherten untereinander. In der Schweiz sind auch Ansprüche von Mitversicherten untereinander mitversichert, in Deutschland ist dies auch in vielen Deckungskonzepten verschiedener Versicherer abgedeckt. Bei einem Arbeitsunfall ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden des Arbeitnehmers, womit die Haftpflichtansprüche gegen den schädigenden Arbeitgeber oder Kollegen auf Ersatz des Personenschadens im Umfang der Leistungen der Unfallversicherung als abgegolten gelten. Bei Freiberuflern und bei gewerblichen Subunternehmern beschränken die Versicherer regelmäßig ihre Leistungspflicht auf die Haftpflicht des Geschäftsherrn und schließen die Haftpflicht des Subunternehmers oder (Urlaubs-) Vertreters ausdrücklich aus: dieser soll selbst für entsprechende Vorsorge sorgen. Nach Abschluss des Versicherungsvertrags hinzukommende Risiken sind über die Vorsorgeversicherung vorläufig abgedeckt, bedürfen aber einer abschließenden Einbeziehung. 

Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Betriebshaftpflichtversicherung, zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse. Hier können Sie nun Ihre BHV-Risikoanalye ausdrucken oder ggf. benötigen sie noch weitere Informationen, warum eine BHV wichtig sein kann, dann

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